Rechtshinweise
Rechtliche Grundlagen zu Tachojustierung
Rechtliche Grundlagen zu Tachojustierung / Tachoeinstellung / Tachomanipulation
Hier einige Erläuterungen zur aktuellen Gesetzeslage in Deutschland:
Seit August 2005 gibt es den §22b des Strassenverkehrsgesetzes (StVG).
Dieser Paragraph beschreibt den Straftatbestand des “Missbrauchs von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern”.
Die ausufernden Manipulationen an Tachometern und der daraus resultierende öffentliche Druck, machten die Schaffung eines Gesetzes, welches Wegstreckenzählermanipulationen unter Strafe stellt notwendig.
Mit dem §22b StVG wurde dieses Gesetz geschaffen.
Kerngedanke des Gesetzes ist es, den Verbraucher beim Kauf eines Fahrzeuges vor einem Betrug zu schützen.
Nachdem seit Einführung des Gesetzes Rechtsunsicherheit darüber geherrscht hatte, ob Reparaturen an Tachometern und dazu benötigte Software illegal ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für
Klarheit gesorgt : Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal.
Zitat:
Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur,
unter Strafe zu stellen. Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels.
Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen
auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.
Aktenzeichen : 2 BvR 1589/05
Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 39/2006 vom 19. Mai 2006 zu § 22 b
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, - 2 BvR 1589/05 - , § 22 b
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das wir die Tachoeinstellung ausschließlich zu Reparaturzwecken durchführen, siehe auch unsere eidestattliche Erklärung [414 KB] .
Manipulationen an Wegstreckenzählern zum Zwecke des Betrugs sind weiterhin strafbar, gemäss §22b StVG .
Generell verboten ist die Justierung von Miet- & Leasingfahrzeugen.
Wir verlassen uns auf die Richtigkeit Ihrer Angaben.
Bei nicht ausgebauten Tachometern ist eine vollständig ausgefüllte eidestattliche Erklärung [414 KB] erforderlich.